Capina
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Business Usluge J.D.D.O

(im weiteren Capina genannt)


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Softwareüberlassung und Softwarepflege

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Kunde gibt mit Unterzeichnung des Vertrages eine verbindliche Bestellung (Angebot) ab. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten Ware zustande. (2) Gegenstand ist die Überlassung ggf. auch deren Pflege der im Vertrag aufgeführten Capina Software und die Überlassung der im Vertrag eventuell aufgeführten Fremdsoftware, im Folgenden insgesamt „Software“ genannt, inklusive der Dokumentation. (3) Der Umfang der bestimmungsgemäßen Nutzung sowie Art und Umfang der Nutzungsrechte der Software ergibt sich aus dem Vertrag. Werden im Vertrag keine anderweitigen Nutzungsvereinbarungen getroffen, räumt Capina dem Kunden folgende Nutzungsrechte an der Software ein: Capina gewährt dem Kunden an der Software das nicht ausschließliche, zeitlich unbefristete und mit den Einschränkungen des § 2 und § 5 übertragbare Nutzungsrecht an der Software einschl. deren Infrastruktur auf Gundlage der Selbst erstellten Einrichtung von Seiten und der Nutzung durch den Zugang der Kunden. Der vollständige Quellcode ist und bleibt ausschließliches Eigentum der Capina. (4) Capina ist berechtigt, Maßnahmen zum Programmschutz zu treffen. (5) Das Nutzungsrecht der Software bleibt im Eigentum von Capina. (6) Pflege, Installation und Schulung der Software gehören nicht zum Umfang dieses Vertrages. Diese Leistungen sind nach Kundenwunsch gesondert schriftlich in Form der Pflegeleistungen zu vereinbaren und zu vergüten. Softwareüberlassung

§ 2 Rechte und Pflichten des Kunden / Nutzungsbeschränkungen

(1) Der Kunde ist berechtigt, die Software im Rahmen des definierten Geschäftsbetriebes zu nutzen und zu betreiben. Hierzu zeichnet sich der Kunde alleine verantwortlich. Der Seitenbetreiber haftet für jegliche Copyrightverstöße, eigene, wie auch Inhalte seiner User sowie selbst als auch seine User eingebrachte Änderungen/Ergänzungen in Text, Wort und Bild sowie den einschlägigen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Der Seitenbetreiber haftet alleine für generierte Inhalte als auch deren Prüfungsverpflichtungen. (2) Jede Lizenz darf durch den Kunden zu jedem Zeitpunkt nur einmal genutzt werden. Eine Nutzung liegt ab dem Zeitpunkt vor, sobald und solange eine Anmeldung auf der Software erfolgt ist. Pro Lizenz sind die Mehrfachinstallation der Software und die Einrichtung mehrerer Datenbestände zwar möglich, trotzdem darf die Software durch den Kunden gleichzeitig nie häufiger genutzt werden, als der Kunde Lizenzen erworben hat. (3) Der Kunde ist nicht berechtigt, von der Software eine Kopie zu Sicherungszwecken herzustellen. (4) Ist im Vertrag nichts anderes vereinbart, darf der Kunde die Software nicht an Dritte übertragen oder diese Dritten zur Verfügung stellen. (5) Der Kunde ist berechtigt, wie auch verpflichtet, seinen gesetzlichen Darstellungspflichten wie z.B. dem Impressum der DSGVO wie auch ggf. den AGB´s nachzukommen. Hierzu zeichnet sich allein der Kunde verantwortlich und beginnt mit der Veröffentlichung der Software, spätestens jedoch mit der Anmeldung auf der Software. Softwarepflege

§ 3 Pflege Fremdsoftware

Sollte für Fremdsoftware eine Pflege vereinbart werden, erfolgt diese nach Maßgabe der jeweiligen im Vertrag vereinbarten Zusatzvereinbarung ggf. auch den Vereinbarungen des Fremdherstellers.

§ 4 Pflege der Capina Software

(1) Unter Pflege verstehen die Vertragspartner die Weiterentwicklung der Software gemäß § 4, die Lieferung von verfügbaren Updates gemäß § 5 sowie die bis auf die regulären Telekommunikationsgebühren kostenfreie Hotline zur Mängelanzeige und -beseitigung während der Geschäftszeiten von Capina. Beratungsfragen und Fragen zur Programmanwendung sind kostenpflichtig und nicht von der Pflegevereinbarung umfasst. (2) Bei einer Änderung der System-Hard- und/oder –Software des Kunden auf/mit der die Capina verwendet wird, ist Capina nur zur Fortsetzung der Pflege verpflichtet, wenn es sich um eine von Capina freigegebene System- Hard- oder –Software handelt oder wenn ihr die weitere Pflege zumutbar ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu. (3) Gepflegt wird lediglich die zum Zeitpunkt der Pflegeleistung aktuelle Version der vertraglich vereinbarten Software. Nicht zu pflegende Altversionen sind damit solche, die nicht der allgemein und aktuellen ausgelieferten Version entsprechen. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Pflegeleistungen veralteter Versionen besteht nicht! § 5 Weiterentwicklung der Capina -Software (1) Die Capina aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften und vergleichbarer Ereignisse im Rahmen des Pflegevertrages weiterentwickeln. (2) Capina ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit, die Systemvoraussetzungen im zumutbaren Rahmen zu ändern. Die jeweils aktuellen Systemvoraussetzungen sind auf jedem Update als Datei hinterlegt. (3) Capina kann die Software ferner nach eigenem Ermessen aufgrund eigener Forschungen oder Anregungen des Kunden oder anderer Anwender hinsichtlich Funktionalität und Ergonomie weiterentwickeln. Der Kunde kann hieraus weder ein Recht auf Vornahme bestimmter Änderungen / Ergänzungen der Software wie auch einzelner Module ableiten, noch allgemein über die in Absatz (1) beschriebenen Weiterentwicklung hinausgehende Änderungen / Ergänzungen der Software verlangen.

§ 6 Updates

(1) Capina liefert im Rahmen des Pflegevertrages Updates der Software aufgrund von Programmänderungen/-erweiterungen. Wobei es Capina freisteht, Updates in Form separater Datenträger und/oder als Download zur Verfügung zu stellen oder direkt ins System einzuspielen. (2) Erforderliche Dokumentationen werden nur digital zur Verfügung gestellt. (3) Der Kunde ist zur unverzüglichen Übernahme und Installierung aller Updates, spätestens jedoch bis zur Lieferung des folgenden Updates verpflichtet sofern diese nicht durch die Capina ausgeführt werden, da die funktionsfähige Installierung von Updates die funktionsfähige Installation des vorherigen Programms voraussetzt. (4) Capina räumt dem Kunden an allen Updates Nutzungsrechte in dem Umgang ein, wie sie an der Software, mit der sie bestimmungsgemäß genutzt werden oder sie diese ersetzen sollen, bestehen. (5) Das Nutzungsrecht an der Software, die durch die gelieferten Updates technisch ersetzt werden, erlischt innerhalb von zwei Wochen nachdem der Kunde die gelieferten Updates produktiv einsetzt, spätestens aber einen Kalendermonat nach Eingang der gelieferten Updates beim Kunden.

§ 7 Vergütung der Pflegeleistungen

Die erstmalige Berechnung der Pflege erfolgt mit dem vertraglich vereinbarten Nutzungsbeginn der Software sofern kein Nutzungsbeginn vereinbart ist, mit Abschluss des Vertrages.

§ 8 Vertragsdauer / Kündigung der Softwarepflege

(1) Die Pflege der Capina beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Nutzungsbeginn und läuft vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen auf unbestimmte Zeit. (2) Die Pflegevereinbarung für die überlassene Capina kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. (3) Für die Pflegevereinbarung hinsichtlich Capina, die kostenlos erworben wurde, gilt eine vertragliche Mindestlaufzeit von einem Jahr. (4) Die Kündigung der Pflegevereinbarung berührt nicht die Vereinbarung über die Inanspruchnahme weiterer Internetdienste. (5) Das Recht der Capina auf Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt hiervon unbenommen. Ein solch wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde schwerwiegend die vereinbarten Nutzungsrechte oder Schutzrechte des Rechtsinhabers verletzt oder seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Allgemeines

§ 9 Haftung für Mängel / Mängelbeseitigung

(1) Nach dem derzeitigen Stand der Technik können Mängel in der Software nicht völlig ausgeschlossen werden. Capina leistet für zwölf Monate nach Lieferung der Software Gewähr dafür, dass die Software und die Updates der Software bei Übergabe nicht mit Sachmängeln behaftet sind. Der Gewährleistung unterliegt lediglich das jeweils letzte, beim Kunden überlassene Update. Ein unerheblicher Mangel ist unbeachtlich. (2) Maßstab für das Vorliegen eines Mangels ist die – gegebenenfalls im Rahmen der Pflege fortgeschriebene – Dokumentation der Software und die dort aufgeführten Systemvoraussetzungen der Software, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Voraussetzung für Mängelbeseitigungsansprüche ist die Reproduzierbarkeit oder Feststellbarkeit der Mängel. Die Ansprüche des Kunden auf Mängelbeseitigung erstreckt sich nicht auf die Software, die der Kunde ändert oder die er nicht in der im Vertrag oder in der Dokumentation aufgeführten Systemumgebung einsetzt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Nutzung für den gemeldeten Mangel nicht ursächlich ist. Das gleiche gilt für Bedienungsfehler. (3) Tritt ein Mangel in der Software oder eine Sicherheitslücke auf, ist der Kunde verpflichtet, diesen binnen zwei Wochen schriftlich bei Capina mitzuteilen. Hierbei sind der Mangel und seine Erscheinungsform so detailliert und in reproduzierbarer Form zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers für Capina möglich sind, erforderlichenfalls unter Übersendung der notwendigen Unterlagen an Capina. Geben die Programmdokumentationen eindeutige Hinweise zur Problemanalyse und klar Anleitungen zur Mängelbehebung und handelt es sich somit um einen Mangel, der auf einer Fehlbedienung beruht oder stellt sich heraus, dass ein Mangel der Software nicht vorliegt, kann Capina für ihre Inanspruchnahme angemessenen Aufwendungsersatz verlangen und, sollten die Arbeiten noch nicht beendet sein, deren Fortsetzung von einer entsprechenden Zahlung abhängig machen. Der Kunde ist darüber hinaus berechtigt, die Hotline von Capina kostenfrei bis auf die regulären Telekommunikationsgebühren in Anspruch zu nehmen. Diese steht dem Kunden zu den jeweils gültigen Geschäftszeiten von Capina zur Verfügung. (4) Bei der Lokalisierung und Behebung eines Mangels/der Sicherheitslücke hat der Kunde Capina in zumutbarem Rahmen kostenlos zu unterstützen. (5) Weist die Software einen Mangel im Sinne dieses Abschnitts auf, hat der Kunde Anspruch auf Nacherfüllung oder – nach Wahl von – auf Umgehung oder Neulieferung. Capina kann bis zur Lieferung eines Updates eine vorläufige Nachbesserung auch dadurch leisten, dass dem Kunden zumutbare Umgehungs- Möglichkeiten aufgezeigt werden. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die Lizenzvergütung entsprechend herabzusetzen (Minderung). Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Garantieversprechen. (6) Produkt- und andere Eigenschaftsbeschreibungen von Capina stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien dar. (7) Sollte der Betreiber aktiv nach Sicherheitslücken suchen um sich einen Vorteil zu verschaffen und löst hieraus begründet einen Systemalarm aus, behält sich sich die Capina das Recht vor, dem Betreiber die Seite zu entziehen oder eine Strafzahlung i.H. von mindestens 5.000,00 €, ggf. auch dem nachweislich entstandenen Schaden einzufordern. Hierbei haftet der Betreiber auch für von ihm erstellte Unteraccounts. (8) Die Capina garantiert dem Seitenbetreiber eine Onlinezeit der Seite von 95%. Absichtlich verursachte Störungen auch Dritter sind hiervon auszuschließen. Kann die Capina die Onlinezeit nicht einhalten, so entfällt die Servergebühr für den Zeitraum der Störung vollständig.

§ 10 Sonstige Haftung

(1) Die Haftung von Capina für Mängel ist in § 9 abschließend geregelt. Weitere Ansprüche trägt alleine die Betreiberin ( Kunde ) (2) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden oder wenn auf Grund des Produkthaftungsgesetzes zwingend gehaftet wird. (3) Capina übernimmt keine Haftung für den mit dem Einsatz der Software beim Kunden wie auch den bezweckten Erfolg, Güte oder Ertragskraft. (4) Die Verjährung der Ansprüche des Kunden wegen Mängel der Software ist in § 8 ist abschließend geregelt. Im Übrigen verjähren Schadensersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner, wenn nicht wegen Vorsatz gehaftet wird, nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch, drei Jahre nach der Auslieferung oder Durchführung der mangelhaften Leistung oder der unerlaubten Handlung. (5) Die Capina stellt dem Kunden verschiedene Musterformulare einmalig zur freien Verfügung die der Kunde entsprechend der gesetzlichen Vorgaben anzupassen und ggf. öffentlich einzustellen hat. Durch die Bereitstellung entstehen der Capina keinerlei rechtliche Verantwortlichkeiten. Diese trägt alleine der Kunde auch hinsichtlich Aktualisierung und Vollständigkeit.

§ 11 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Capina bietet dem Betreiber seine Leistungen entsprechend der vorliegenden Artikelliste an. Die Artikelliste wird jährlich angepasst und 3 Monate vor Inkrafttreten an den Betreiber übermittelt. (2) Die Capina erhält eine mtl. Servergebühr wie in der Artikelliste näher beschrieben. (3) Die Capina erhält vom Betreiber eine mtl. Bereitstellungsgebühr in Abhängigkeit der erreichten Umsätze deren Höhe sich aus dem Vertrag und/oder der Artikelliste ergeben. (4) Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Fälligkeit der Zahlung beginnt mit Rechnungsdatum. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p. a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens sowie das Rechts auf Rücktritt vom Überlassungsvertrag oder auf Kündigung des Pflegevertrages sowie Entzug der Server/Seitenrechte bleiben alleine Capina vorbehalten. (5) Capina ist weiterhin zur Zurückhaltung ihrer Leistungen sowie zur Forderung berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auszuführen. (6) Zahlt der Kunde nicht entsprechend der Fälligkeit, ist Capina berechtigt, die Nutzung der Software in der Weise zu beschränken oder vollständig einzustellen. (7) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder schriftlich von Capina anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten, schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

§ 12 Freistellung von Rechtsmängeln

Voraussetzung für die Rechtsmängelhaftung ist, dass Capina vom Kunden schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach erster Kenntnis des Kunden von solchen Ansprüchen benachrichtigt worden ist. Weiter hat der Kunde Capina alle Abwehr- und Vergleichsverhandlungen zu überlassen. Er hat dazu Capina alle erforderlichen Ermächtigungen für gerichtliche oder außergerichtliche Maßnahmen zu erteilen. Er darf die Ansprüche des Dritten nicht ohne schriftliche Zustimmung von Capina anerkennen, oder die Abwehr der Ansprüche durch Capina in anderer Weise durch nicht mit Capina abgestimmte Handlungen beeinflussen. Änderung oder Ersatz der Software bleibt Capina in einem solchen Fall vorbehalten. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind, soweit zulässig, ausgeschlossen.

§13 Urheberrechtliche Erklärung

Sämtliche Änderungen und Ergänzungen, wie auch ggf. mögliche Erweiterungen die der Kunde illegal an der Software oder an Teilen der Software, wie auch des Materiales nach dem Auslieferungszustand vornimmt sind durch die Capina untersagt. Besonders ist hier auf den entsprechenden Urheberrechtlichen Schutz des geistigen Eigentums hinzuweisen.

§ 14 Datenschutzerklärung

Capina erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit dem Kunden begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Eine Weitergabe der Daten erfolgt innerhalb der Capina und an Dritte nur, soweit dies zur Erfüllung Ihrer Anforderungen und Wünsche, insbesondere zum Zwecke der Vertragsanbahnung und -abwicklung erforderlich ist. Capina erhebt weiterhin personenbezogene Daten, um die Kunden und Interessenten über Produktneuheiten informieren zu können. (1) Der Kunde kann seine Einwilligung zur Speicherung personenbezogener Daten für die Zukunft jederzeit widerrufen. Widerrufsempfängerin ist die AR Media UG haft… & Co KG , Wiedtalstrasse 36, 53577 Neustadt/Wied, Deutschland. (2) Der Kunde stellt sicher, dass Capina alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für sie aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften über den Datenschutz und die IT-Sicherheit. (4) Der Kunde und Capina sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertrags- verhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebs- geheimnisse vertraulich zu behandeln und soweit nicht zur Vertragserfüllung erforderlich, nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Die Produktbeschreibungen und Systemvoraussetzungen sind dem Kunden im Rahmen der Vertragsverhandlungen zur Kenntnis gebracht und erläutert worden, was der Kunden mit Unterzeichnung des Vertrages bestätigt. (2) Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel. (3) Auf das Rechtsverhältnis zwischen Capina und dem Kunden findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes Anwendung. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten ist der Sitz der Capina. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen wird als Gerichtsstand der Sitz der Capina, vereinbart. Capina ist jedoch berechtigt, den Kunden an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.

§ 16 Freiwillige Hinweise

Das Software- System ist speziell zur Erbringung elektronischer Leistungen gegenüber dem privaten Endkunden konfiguriert. Hierzu ist besonders auf die Änderung der EU-Mehrwertsteuervorschriften des Rates (EU Nr. 1042/2013) ab dem 01.01.2015 hinzuweisen, welche wir ihnen auf Anforderung auch gerne zur Verfügung stellen.